Allgemeine Geschäft­bedingungen

  1. Das Mindestalter bei Reiseantritt liegt bei 21 Jahren. Alle unsere Fahrzeuge  können mit  Führerschein der Klasse 3 bzw. B gefahren werden .  Vorraussetzung ist , der  Führerschein wurde vor mehr als 2  Jahren erworben.
  2. Alle Camper bzw. Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine Reinigungsgebühr in Höhe von 250 € zusätzlich.
  3. Euer Haustier darf auch gerne nach Absprache mitgenommen werden . Auch hier ist ohne Absprache eine Zuwiderhandlung von 150€ fällig .
  4. Die Übergabe erfolgt in der Regel ab 8: 00 -19 Uhr mit einer gründlichen Einweisung. Sollte das Fahrzeug früher zur Verfügung stehen, kann die Abholung gegen Mietaufpreis , auch eher erfolgen (bitte nur nach persönlicher Absprache).
  5. Die Rückgabe muss am Abgabetag bis  spätestens 18 Uhr  erfolgen. Diese Zeiten sind für Mieter im Mietpreis enthalten . Auch hier gilt: wenn das Fahrzeug länger zu Verfügung stehen könnte , kann die Rückgabe auch zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt gegen Mietaufpreis  erfolgen (nur nach persönlicher Absprache).
  6. Bei einer Verspätung für die vereinbarte Zeit der Rückgabe , berechnen wir pro angefangene Stunde 80€ . Bitte seit pünktlich um den nächsten Mietern eine pünktliche Abreise zu gewährleisten. Auch die neuen Mieter freuen sich sehnsüchtig auf Ihren wohlverdienten Urlaub !!
  7. Das Fahrzeug muss aussen  vom groben Schmutz  gereinigt zurück gegeben werden.  Ein Link  dazu wird Ihnen zur Übergabe mitgeteilt . Die Grundreinigung innen und außen wird gegen eine  Gebühr bei den großen  Campern ( Alkoven) von 180€  erhoben und  bei unseren kleineren  Campern ( VW Ocean erhoben  liegt die Innen und Aussenreinigung bei 150€   Bei grober Verschmutzung , zb.  Polstereinigung , Herd- Einbrennung ( ggf. (Wertminderungen ) , oder sonst untypischer Reinigung  , behalten wir uns vor , die Reinigungsgebühren je nach Arbeitsaufwand zu ermitteln .
  8. Dies beinhaltet ebenso die Platzierung des beigestellten Equipments am vorgesehenen Ort. Abgleich bei Rückgabe gemäß Checkliste. Mängel am Equipment werden in Rechnung gestellt .
  9. Die Toilettenbox ist immer gereinigt zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, fällt eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 250€  an.
  10. Pro Nacht  unter  5  Miettage  sind 150 freie Kilometer , im Mietpreis enthalten. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,30 € berechnet. Ab 6- 10 Tage  sind 250 freie km pro Nacht . Ab 15 Nächten Mietdauer sind alle km frei – maximal 300 freie Km pro Nacht
  11. Jeder weitere km darf sehr gerne gefahren werden  . Diese werden dann mit nur 0,25 Cent  pro km berechnet .
  12. Die Selbstbeteiligung bei Voll- und Teilkasko beträgt pro Schadenfall 1.500 €. Schutzbrief ist inklusive.
  13. Die Selbstbeteiligung kann durch eine Reiseschutzversicherung auf 250€ reduziert werden. Hier können wir Ihnen einen „Selbstbeteiligungs-Senker“ und einen „Camper Reiseschutz“ (Versicherungspaket zur Absicherung zahlreicher Reiserisiken) anbieten. Diese finden Sie auf unserer Webseite- siehe Ergo Versicherung)  Bei dem zusätzlichen Reiseschutz würde  Euer Selbstbehalt nur 250€ getragen.
  14. Die Kaution beträgt  1.500 € und ist 28 Tage vor Reiseantritt auf unser Konto zu überweisen . Diese dient der Sicherung unserer Ansprüche bei Beschädigungen. Wird das Fahrzeug ohne Schäden bzw.  Mängel zurückgegeben, so wird die Kaution direkt bei Abgabe wieder  zurück auf Ihr Konto  überwiesen . Gibt es Schäden / Mängel am Fahrzeug oder der Ausstattung, so wird die Kaution bis zur endgültigen Abwicklung der Schäden / Mängel einbehalten. Bei Abschluss des zusätzlich buchbaren Urlaubs-Schutz-Paketes, reduziert sich Euer Selbstbehalt auf 250€ .

MIETGEGENSTAND

  1. Hbs- camper überlässt dem Mieter das im Mietvertrag bezeichnete Fahrzeug. Sollte kurzfristig das angemietete Fahrzeug nicht verfügbar sein, so ist hbs – camper berechtigt, ein gleichwertiges Fahrzeug (Ersatzfahrzeug) zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit zur Verfügung stellen, soweit der Mieter kein berechtigtes Interesse an einer außerordentlichen Vertragsaufhebung geltend machen kann.
    Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, werden dem Mieter die geleisteten Zahlungen vom Vermieter erstattet. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bestehen nicht. Die Unterschrift des Mieters auf dem Übergabeprotokoll für das Ersatzfahrzeug bedeutet, dass er das Ersatzfahrzeug als gleichwertig zu dem gebuchten Fahrzeug akzeptiert wird, und keine weiteren Schadensersatzansprüche gegen hbs-camper möglich  sind.-
  1. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und auch mit vollem Tank zurückgebracht. Das gleiche gilt für AdBlue . Sollte das Fahrzeug nicht mit vollem Tank Diesel und AddBlue abgegeben werden, so berechnen wir für das volltanken 2,00 € pro Liter + zusätzlich 45€  für den Arbeitsaufwand
  2. Nach Ihrer Buchung senden wir Ihnen einen Mietvertrag zu, den Sie uns unterschrieben zurücksenden. Die Buchung ist erst dann verbindlich, wenn Sie ab Auftragsfreigabe mit einer Frist von 3 Tagen 30 %  des Auftragswertes auf das Geschäftskonto überweisen. Die Zahlung des Restbetrages ist spätestens 28 Tage vor Fahrzeugübergabe, per Überweisung, fällig. Andere Zahlungsweisen sind nur nach persönlicher Absprache möglich. Bei kurzfristigen Buchungen von Campern (weniger als 28 Tage vor dem Mietzeitraum) wird der Gesamtbetrag sofort zur Überweisung fällig.
  3. Wenn Sie von dem Auftrag nach Abschluss des Mietvertrages zurücktreten, dann gelten folgende Stornobedingungen:
  4. Für jede Stornierung erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 65€ . Dazu kommen folgende Konditionen
    a. Bis 90 Tage vor Mietbeginn = 30% des Mietpreises (ohne Kaution)
    b. Bis zu 45 Tage vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises (ohne Kaution)c. Bis zu 30 Tage vor Mietbeginn = 75% des Mietpreises (ohne Kaution)
    d. Ab 29 Tage vor  Mietbeginn = 100% des Mietpreises (ohne Kaution)
  5. Schäden am Fahrzeug oder der Ausstattung müssen sofort an den Vermieter per Telefon oder Mail (gerne mit Bildern) gemeldet werden. Nur so können wir eine schnelle Wiederbeschaffung von z.B. Ersatzteilen für den nächsten Mieter gewährleisten.
  6. Hunde sind nur nach persönlicher Rücksprache erlaubt.  Gebühr pro Anmietung 85€ .
  7. Rauchen ist nicht erlaubt.
  8. Im Mietpreis ist die gesetzliche 19% MwSt.  enthalten.
  9. Ausgeschlossen sind Anmietung , Werksverkehr, Begehung von Straftaten und vergleichbarer Nutzung.
  10. Die Wohnmobile sind aus technisch gründen mit ein GPS ausgestattet, Einsicht erfolgt nur bei besonderen Umständen – siehe Datenschutzerklärung.
  11. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht würden, wie bzw. Reisegepäck, Kameras oder Fahrräder. Bei Verkehrsunfällen ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle zur Durchsetzung seiner eigenen Schadenersatz- oder Schmerzensgeld Ansprüche gegenüber Unfallgegnern erforderlichen Daten in Textform mitzuteilen, die gilt auch für entsprechende Ansprüche seiner Beifahrer und Mitreisende
  12.  Bei Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuziehen und für Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten
  13. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.
  14. Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden, es darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern/Mietern gefahren werden.
  15. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten nutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
  16.  Vom Vermieter generell nicht gestattet, ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken:  u.a. Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen.
    b. Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen jeglicher Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
  17. Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.
  18. Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glühbirnen  ec. kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 100 € je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.
  19. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet:
    1. Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (z.B. Hagel, Sturm, Überschwemmung, starker Schneefall) entsprechend gegen Beschädigungen zu sichern.
    2. Das Fahrzeug bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechen zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen in einer gesicherten Garage.
    3. Signalisieren die Kontrollleuchten im Fahrzeug (z.B. für Ölstand/Öldruck, Wasser, Temperatur, Bremsenverschleiß oder Sonstiges) ein Problem, so ist der Mieter verpflichtet, sich entsprechend den in der Betriebsanleitung des Herstellers für das Fahrzeug dafür vorgegebenen Hinweisen zu verhalten.
    4. Den Ölstand des Motors und der Nebenaggregate sowie den Reifendruck vor jedem Antritt einer längeren Fahrt zu prüfen und ggf. entsprechend den Vorgaben des Herstellers richtigzustellen
  20. Nimmt der Vermieter eines Schadens selbst vor
    wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde und Person in Höhe von 85,00 € als angemessene Ersatzleistung vereinbart.
  21. Bei einem Schaden wird eine Schadensgebühr von 250€ fällig .
  22. Berechnet HBS -Camper  eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit?

  23. Ist das Bußgeld in der Aufwandspauschale enthalten oder muss ich es extra bezahlen?

    Nein, das Bußgeld ist unabhängig von der Aufwandspauschale direkt an die Behörde zu bezahlen.

  24. Aufgrund des erheblichen Aufwands bei der Bearbeitung der Behördenanfrage berechnen wir bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit eine Aufwandspauschale in Höhe von 50€. Diese ist unabhängig von der Höhe des Bußgeldes.

  25. Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen.
  26. Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 85,00 € je angefange Stunde zu entschädigen, es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren.
  27. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.
  28. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien. Achten Sie auf das richtige Tanken des Kraftstoffs. Unsere Camper fahren alle mit Diesel – Ad Blue
  29. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet.
  30. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.

Ich habe die AGB‘s  gelesen und zur Kenntnis genommen und erkläre mit Unterschrift meine Zustimmung . Ich bin mit den Bedingungen einverstanden

 

 

 

Unterschrift Mieter :